Für die Biozüchtung sind die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Pflanzen, eine Risikoprüfung vor dem Inverkehrbringen, eine strenge Warenflusstrennung und der freie, nicht durch Patente eingeschränkte Zugang zu genetischen Ressourcen die Voraussetzung für eine weiterhin erfolgreiche Züchtungsarbeit.

In der Schweiz gilt derzeit ein Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, dessen Verlängerung bis Ende 2030 zur Zeit im Parlament besprochen wird. Bestimmte Unternehmen aus der Chemie- und Saatgutindustrie setzen jedoch sowohl das Parlament als auch den Bundesrat zunehmend unter Druck, die strengen Regelungen für den Einsatz von Gentechnik zu lockern. Ihr Ziel ist es, gentechnisch veränderte Organismen, die mit sogenannten neuen genomischen Techniken erzeugt werden, schon bald auf den Markt zu bringen.

Die Lebensmittelschutz-Initiative fordert, dass das Moratorium solange bleibt bis geklärt ist, dass

  • die Neuen Genomischen Techniken (NGT), auch als neue Züchtungsmethoden bekannt, weiterhin genauso behandelt werden wie die bisherigen Gentechniken.
  • Gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere gemäss dem Vorsorgeprinzip strengen Risikoanalysen unterzogen und nur nach gründlicher Bewilligung auf den Markt gebracht werden dürfen. Ausgenommen hiervon sind Verfahren, die seit langem angewendet werden und als sicher gelten.
  • Gentechnisch veränderte Organismen zwingend gekennzeichnet werden müssen, um die Wahlfreiheit und Rückverfolgbarkeit für Landwirt:innen, Züchter:innen und Konsument:innen sicherzustellen.
  • die gentechnikfreie Züchtung nicht behindert werden darf: Die Kosten für die Koexistenz müssen von den Anwender:innen der NGT getragen werden.
  • Patente auf Tiere und Pflanzen weiterhin verboten sind. Ein zusätzlicher Artikel soll Schlupflöcher schliessen, die es zur Zeit trotz des Verbots ermöglichten, die meisten NGT-Pflanzen zu patentieren.
  • der Bund die gentechnikfreie Produktion aktiv in Forschung und Züchtung unterstützen muss.

„Für uns als Bio-Züchtungsorganisation sind die Forderungen der Initiative essentiell, damit wir eine NGT-freie Züchtung garantieren können und wissen, wann eine Pflanze patentiert ist“, erklärt Noemi Peter, die zusammen mit einem kleinen Team Weizen bei der gzpk züchtet.

Kurz Erklärt: Bio-Züchtungshäuser, die beispielsweise mit Mais oder Gerste arbeiten, wenden bereits massiv Ressourcen auf, um herauszufinden, ob ihr Ausgangsmaterial gentechnisch verändert oder patentgeschützt ist. Sie haben bereits heute Schwierigkeiten, dies überhaupt festzustellen. Andere sehen sich mit der Problematik konfrontiert, dass Gensequenzen ihrer eigenen Zuchtlinien, die sie durch klassische Kreuzung entwickelt haben, plötzlich unter ein Patent fallen, wodurch bei einer allfälligen Anmeldung einer Sorte hohe Kosten oder rechtliche Strafen anfallen.

„Wir sind von solchen Problemen bisher verschont, und setzen uns dafür ein, dass es auch weiterhin so bleibt.“

Dafür braucht es Ihre Unterstützung. Bitte unterzeichnen Sie jetzt die Lebensmittelschutzinitiative:

Der «Verein für gentechnikfreie Lebensmittel» hat zum Ziel die politischen Kräfte zu bündeln und mobil zu machen. Bereits dabei sind die Schweizer Allianz Gentechfrei, Gen Au Rheinau, Bio Suisse, Demeter, Kleinbauernvereinigung, biorespect, bioverita, Schweizer Bergheimat, Uniterre, Bioforum, StopOGM, Stiftung für direkte Demokratie, Biovision, FiBL, der Verein für biologisch-dynamische Landwirtschaft, die Solawi Kooperationsstelle, gzpk, Sativa sowie Politiker:innen und Landwirt:innen.